Spezielle Bauvorschriften und Bebauungspläne im Kanton Basel-Stadt

Datensätze

Spezielle Bauvorschriften und Bebauungspläne im Kanton Basel-Stadt

Der Datensatz enthält die rechtskräftigen Bebauungspläne (BP) und Sondernutzungsvorschriften (SNV) aus den überlagernden Festlegungen der kommunalen Nutzungsplanung der Stadt Basel, der Gemeinde Riehen sowie der Gemeinde Bettingen.

BP/SNV's übersteuern oder ergänzen die Vorgaben aus dem Bau- und Planungsgesetz und der Bau- und Planungsverordnung.

Für BP/SNV's werden nur Perimeter geführt. Diese sind geometrisch eindeutig und überlagern sich nicht. Wenn mehrere BP/SNV's gelten wird dafür eine eigene Fläche erzeugt, die die Referenzen von beiden Rechtsdokumenten enthält. Als Vorstufe der Zonenplanung gehören auch Nutzungspläne (NP) zu den speziellen Bauvorschriften.

Vertraulichkeit Öffentlich Vertraulichkeitsstufe des Datenprodukts
Schutzbedarfsstufen Grundschutz (GS) Einstufung des Schutzbedarfs des Datenprodukts gemäss Schutzbedarfsanalyse
Letzte Publikation Geoportal 18.05.2026 Letzte Publikation im Geoportal
Aktualisierungszyklus im Bedarfsfall Frequenz der Aktualisierung der Attribute im Datenprodukt
Geokategorie Raumplanung, Raumentwicklung Hauptthema des Datenbestandes nach Geokategorien (eCH-166)
Geobasisdaten ID 73>A ID der Geobasisdaten im Geobasisdatenkatalog
Kontakt Regierung und Verwaltung/Bau- und Verkehrsdepartement/Städtebau & Architektur/Städtebau

Link zu Datenveröffentlichungen

Attribute

Bezeichnung Technische Bezeichnung Beschreibung Datentyp / Wertebereich Pflichtfeld
ID Überlagernde Festlegung ID_Ueberlagernde_Festlegung Eindeutiger Identifikator der Nutzungszone. Text Ja
Überlagernde Festlegung Festlegung_Ueberlagernd Das Bau- und Planungsgesetz bestimmt die Art der zulässigen Bebauung bzw. Nutzung anhand von verschiedenen Klassen, wobei die Zuordnung zu Grundnutzung (Flächen) oder überlagernden Festlegungen (Flächen, Linien, Punkte) eindeutig ist. Nutzungszone Art Ja
Überlagernde Festlegung Text Festlegung_Ueberlagernd_Text Das Bau- und Planungsgesetz bestimmt die Art der zulässigen Bebauung bzw. Nutzung anhand von verschiedenen Klassen, wobei die Zuordnung zu Grundnutzung (Flächen) oder überlagernden Festlegungen (Flächen, Linien, Punkte) eindeutig ist. Formatierter Text Ja
Bezeichnung Bezeichnung Ein rechtskräftiger Bebauungsplan (BP) erhält eine Nummer wenn er in die Gesetzessammlung aufgenommen wird (z.B. BP 044 , siehe SG 730.150 - Spezielle Bauvorschriften und Bebauungspläne). Zwischen "BP" und der dreistelligen Nummer und einem allfälligen Freitext müssen Leerzeichen gesetzt werden (z.B. "BP 044 Steinentorstrasse") In MapBS wird der Freitext nicht angezeigt. Wenn mehrere Bebauungspläne gelten, wird die Bezeichnung entsprechend ergänzt (BP 214+108). Text Nein
Verbindlichkeit Verbindlichkeit Die Verbindlichkeit von Planungsobjekten die in einer Planungskarte (z.B. in einem Zonenplan) dargestellt werden, kann sich unterscheiden. Manche Inhalte werden nicht in einem Nutzungsplanungsverfahren festgelegt, sondern stammen aus anderen Feststellungsverfahren anderer Behörden oder haben nur informativen Charakter. Das Minimale Geodatenmodell (MGDM) 73 des Bundes zur Nutzungsplanung gibt verschiedene Ausprägungen für die Verbindlichkeit und ihre Wirkung auf Eigentümer vor. Im Kanton Basel-Stadt werden die Verbindlichkeiten die nicht im Vefahren der Nutzungsplanung festgelegt wurden, allgemein als "orientierender Planinhalt" klassifiziert. Verbindlichkeit Ja
Link zu den Rechtsdokumenten Geolink Enthält den Link zu allen Rechtsdokumenten auf ÖREBlex https://oereblex.bs.ch/, die das jeweilige Geschäft betreffen. Die Links werden als XML gespeichert und werden durch Austausch der Endung (".html") besser lesbar. URL Ja
Gemeinde Gemeinde Offizielle Bezeichnung der Gemeinde Text Nein
Datum Status Datum_Status Das Attribut bezeichnet den Start des aktuellen Geschäftsstatus. Datum Ja
Rekurs Hängig Rekurs_Haengig Das Attribut beschreibt, ob für eine in Kraft getretene Zone Rechtsmittel in Anspruch genommen wurden und eine gerichtliche Entscheidung noch aussteht. Verwendet wird dieses Attribut beim Gewässerraum und in der Nutzungsplanung und genau für die Gebiete/Zonen, ggf. Zonenteile für die der Einspruch gilt (diese werden dann mit einer speziellen Darstellung versehen). Obwohl der Rekurs bzw. die Einsprache also das politische Geschäft betrifft, können nur einzelne Inhalte (z.B. Parzellen/Zonen) davon betroffen sein. Ja/Nein Ja
Geschäftsbezeichnung Geschaeftsbezeichnung Die Geschäftsbezeichung kann sich je nach ÖREB-Thema unterscheiden. Z.T. wird eine systematische Nummern/Buchstabenkombinationen (z.B. Bau- und Strassenlinien der Stadt Basel) benutzt, meist haben die Geschäftsbezeichnungen aber eine Ortspezifische Bezieichnung. Abkürzungen am Anfang der Bezeichnung weisen auf die Verbunden ÖREB Themen. Die Abkürzung TA steht für Technische Aenderung. Formatierter Text Ja
Geschäftsstatus Geschaeftsstatus Der Geschäftsstatus unterscheidet ob das politische Geschäft bereits in Kraft ist, oder ob es sich noch um eine laufende Änderung handelt. Bei laufende Änderungen wird zwischen Auflage- und Beschlussphase differenziert. Letztere werden durch unterschiedliche Rekurs- bzw. Referendumfristen vorgegeben. ÖREB Status Geschäft Ja
Bemerkung Geschäft Bemerkung_Geschaeft Bemerkungen zum Geschäft Formatierter Text Nein
ID Geschäft ID_Geschaeft Eindeutiger Identifikator des Geschäfts. Text Ja
Geometrie geometry Die 2D Polygongeometrie kann aus Geraden oder Kreisbögen bestehen. Multigeometrien werden nicht unterstützt. Geometrie (Fläche) Ja

Wertebereiche

ÖREB Status Geschäft

Der Geschäftsstatus unterscheidet ob das politische Geschäft bereits in Kraft ist, oder ob es sich noch um eine laufende Änderung handelt. Bei laufende Änderungen wird zwischen Auflage- und Beschlussphase differenziert. Letztere werden durch unterschiedliche Rekurs- bzw. Referendumfristen vorgegeben.

Code Kurztext Bezeichnung Beschreibung
Beschluss Beschluss Beschluss ‒ Beschluss

Der Beschluss setzt eine Planung unter Beachtung allfälliger Einsprache- und Referendumsfristen in Kraft. Die Beschlussphase enthält auch die Genehmigung der Planung der Landgemeinden durch den Kanton.

Rechtskraft Rechtskraft Rechtskraft ‒ Rechtskraft

Der Wert Rechtskraft wird hier synonym zu "in Kraft" verwendet.

Auflage Auflage Auflage ‒ Auflage

Die Auflagephase beginnt am Tag der Publikation im Kantonsblatt, zieht sich über den Einsprachezeitraum und endet mit dem Beschluss der zuständigen Stelle (z.B. dem Regierungsrat oder dem Grossen Rat).

Nutzungszone Art

Das Bau- und Planungsgesetz und kommunale Ergänzungen bestimmen die Art der zulässigen Bebauung bzw. Nutzung anhand von verschiedenen Klassen, wobei die Zuordnung zu Grundnutzung (Flächen) oder überlagernden Festlegungen (Flächen, Linien, Punkte) eindeutig ist. Die Liste enthält die Ausprägungen des gesamten Kantons -- Spezialitäten sind mit dem Gemeindenamen markiert.

Code Kurztext Bezeichnung Beschreibung
Industrieerleichterung Industrieerleichertung Industrieerleichterung ‒ Industrieerleichertung

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

SNV Spezielle Nutzungsvorschrift SNV ‒ Spezielle Nutzungsvorschrift

Perimeter geltender spezieller Nutzungsvorschriften.

Z3 Zone 3 Z3 ‒ Zone 3

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

Z2 Zone 2 Z2 ‒ Zone 2

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

Z5 Zone 5 Z5 ‒ Zone 5

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

Z4 Zone 4 Z4 ‒ Zone 4

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

Siedlungsgrenze.innen Flächen innerhalb der Siedlungsgrenze Siedlungsgrenze.innen ‒ Flächen innerhalb der Siedlungsgrenze

Flächen die sich innerhalb der als Linie festgelegten Siedlungsgrenzen befinden.

GA Grünanlage GA ‒ Grünanlage

Zone gemäs https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100: In Grünanlagenzonen sind die zu ihrer Erschliessung und Ausstattung üblichen und notwendigen Bauten und Anlagen zulässig.

AZ3 Arbeitszone, gemäss Zone 3 (Riehen) AZ3 ‒ Arbeitszone, gemäss Zone 3 (Riehen)

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/RiE%20730.130

Naturschonzone Naturschonzone Naturschonzone ‒ Naturschonzone

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100 Natur- und Landschaftsschonzonen überlagern beliebige Zonen der Grundnutzung

Naturschutzzone Naturschutzzone Naturschutzzone ‒ Naturschutzzone

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100 Natur- und Landschaftsschutzzonen überlagern ausschliesslich Gebiete ausserhalb der Bauzonen

Z2R_ohneBZ Zone 2R ohne Bebauungsziffer (Riehen) Z2R_ohneBZ ‒ Zone 2R ohne Bebauungsziffer (Riehen)

Mit der Zone 2R ohne Bebauungsziffer spezifiziert die Gemeinde Riehen https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/RiE%20730.130 Bereiche der Zone 2R, für die keine Bebauungsziffer (bei zweigeschossiger Bauweise maximal 20%, bei eingeschossiger Bauweise maximal 28% der gesamten Grundstücksfläche) definiert ist.

NSO Naturschutzobjekt NSO ‒ Naturschutzobjekt

Naturschutzobjekte wurden im Zonenplan verzeichnet bevor der Datensatz "Inventar der geschützten Naturobjekte" diese Aufgabe übernommen hat, welcher auch im ÖREB-Kataster geführt wird.

BP Bebauungsplan BP ‒ Bebauungsplan

Perimeter geltender Bebauungspläne

NP Nutzungsplan (Vorphase BP, Riehen) NP ‒ Nutzungsplan (Vorphase BP, Riehen)

Nutzungspläne die in einer Vorstufe zu einer Speziellen Bauvorschrift/Bebauungsplan spezifische Grundsätze und ein bestimmtes Vorgehen festlegen.

Aussichtsschutz Aussichtsschutz Aussichtsschutz ‒ Aussichtsschutz

Flächen mit Aussichtsschutz werden in der Gemeinde Riehen dort ausgeschieden, wo für benachbarte Parzellen/Gebäude die Aussicht bau- oder unterhaltstechnisch (Höhe von Hecken) erhalten bleiben muss. Im Darstellungsmodell geschieht dies mit gerichteten Linien. Der Wirkungsbereich dieser Linien wurde Datensatz "Wirkungsflächen von Linienbezogenen Festlegungen" https://bs.dataspot.io/web/metadatenmanagement/datasets/4a8197b0-0009-4d3a-9b38-d51a2bcee21d definiert.

Siedlungsgrenze.aussen Flächen ausserhalb der Siedlungsgrenzen Siedlungsgrenze.aussen ‒ Flächen ausserhalb der Siedlungsgrenzen

Flächen die sich ausserhalb der als Linie festgelegten Siedlungsgrenzen befinden.

Aussichtsschutz_WF Wirkungsflächen Aussichtsschutz Aussichtsschutz_WF ‒ Wirkungsflächen Aussichtsschutz

Flächen mit Aussichtsschutz werden in der Gemeinde Riehen dort ausgeschieden, wo für benachbarte Parzellen/Gebäude die Aussicht bau- oder unterhaltstechnisch (Höhe von Hecken) erhalten bleiben muss. Im Darstellungsmodell geschieht dies mit gerichteten Linien. Der Wirkungsbereich dieser Linien wurde Datensatz "Wirkungsflächen von Linienbezogenen Festlegungen" https://bs.dataspot.io/web/metadatenmanagement/datasets/4a8197b0-0009-4d3a-9b38-d51a2bcee21d definiert.

VF Verkehrsfläche VF ‒ Verkehrsfläche -
Landschaftsschutzzone Landschaftsschutzzone Landschaftsschutzzone ‒ Landschaftsschutzzone

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100 Natur- und Landschaftsschutzzonen überlagern ausschliesslich Gebiete ausserhalb der Bauzonen

LZ Landwirtschaftszone LZ ‒ Landwirtschaftszone

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

Landschaftsrichtplan Grenze Landschaftsrichtplan Landschaftsrichtplan ‒ Grenze Landschaftsrichtplan

Grenze des Landschaftsrichtplans als Liniengeometrie

AZ2 Arbeitszone, gemäss Zone 2 (Riehen) AZ2 ‒ Arbeitszone, gemäss Zone 2 (Riehen)

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/RiE%20730.130

Wohn_Arbeitsmischgebiet Wohn- und Arbeitsmischgebiet (Riehen) Wohn_Arbeitsmischgebiet ‒ Wohn- und Arbeitsmischgebiet (Riehen)

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/RiE%2520730.130 In der Wohn- und Arbeitsmischzone sind zusätzlich zu den Wohnnutzungen auch Betriebe zulässig, die mässig störende Emissionen verursachen.

AB Bahnareal AB ‒ Bahnareal

Bahnareale gehören zum "orientierenden Planinhalt" und werden auf Basis des 742.101 Eisenbahngesetzes (EBG) ausgeschieden bzw. von einer Bundesbehörde definiert und im Zonenplan übernommen.

Teile_Bundesinventare Teile wichtiger Bundesinventare Teile_Bundesinventare ‒ Teile wichtiger Bundesinventare

Als orientierend Inhalte können Teile wichtiger Bundesinventare (z.B. aus dem Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung) iim Zonenplan aufgeführt werden.

NOI Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse NOI ‒ Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

Genehmigungsvorbehalt Genehmigungsvorbehalt Genehmigungsvorbehalt ‒ Genehmigungsvorbehalt

Markiert eine Planung, die von der Gemeinde beschlossen, aber vom Kanton nicht genehmigt wurde.

Z5A Zone 5A Z5A ‒ Zone 5A

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

Siedlungsgrenze Siedlungsgrenze Siedlungsgrenze ‒ Siedlungsgrenze

Die Siedlungsgrenze als Linienobjekt wird für die Abgrenzung gegenüber gemeindeinternen Freiräumen benutzt (nicht als Gemeinde- bzw. Kantonsgrenze)

FZG Freizeitgartenzone (Riehen) FZG ‒ Freizeitgartenzone (Riehen)

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/RiE%20730.130 § 5

Z2R Zone 2R (Riehen) Z2R ‒ Zone 2R (Riehen)

Mit der Zone 2R spezifiziert die Gemeinde Riehen https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/RiE%20730.130 die kantonale Zone2a

Z2A Zone 2A Z2A ‒ Zone 2A

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

SO Stadt- und Dorfbild Schonzone SO ‒ Stadt- und Dorfbild Schonzone

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

SU Stadt- und Dorfbild Schutzzone SU ‒ Stadt- und Dorfbild Schutzzone

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

Z7 Zone 7 Z7 ‒ Zone 7

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

Z6 Zone 6 Z6 ‒ Zone 6

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100

GR Grünzone GR ‒ Grünzone

Zone gemäs https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/730.100: In Grünzonen sind Bauten und Anlagen nur ausnahmsweise und in untergeordneter Form zulässig, sofern sie der Erschliessung und Ausstattung von Grünzonen dienen oder standortgebunden sind.

Baumbestand Schutz des Baumbestandes Baumbestand ‒ Schutz des Baumbestandes

Zone gemäss https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/789.700 § 3: In den im Zonenplan mit grüner Schraffur gekennzeichneten Gebieten sind Bäume geschützt, deren Stamm einen Meter über dem Boden einen Umfang von über 50 cm (rund 16 cm Durchmesser) aufweisen.

WL Wald WL ‒ Wald

Wald ist im Zonenplan nur als hinweisende Zone zu verstehen (siehe auch Referenzmodell "Verbindlichkeit" https://bs.dataspot.io/web/metadatenmanagement/enumerations/dcf96233-8685-49f4-9f74-de37d7c35ea8)..) Waldflächen werden vom Amt für Wald beider Basel in einem eigenen Verfahren erfasst und publiziert. Die Waldflächen im Zonenplan folgen diesen nicht zwangsweise.

Naturobjekt Naturobjekt (Bettingen) Naturobjekt ‒ Naturobjekt (Bettingen) -

Verbindlichkeit

Die Verbindlichkeit von Planungsobjekten, die in einer Planungskarte (z.B. in einem Zonenplan) dargestellt werden, kann sich unterscheiden. Manche Inhalte werden nicht in einem Nutzungsplanungsverfahren festgelegt, sondern stammen aus anderen Feststellungsverfahren anderer Behörden oder haben nur informativen Charakter. Das Minimale Geodatenmodell (MGDM) 73 des Bundes zur Nutzungsplanung gibt verschiedene Ausprägungen für die Verbindlichkeit und ihre Wirkung auf Eigentümer vor. Im Kanton Basel-Stadt werden die Verbindlichkeiten, die nicht im Vefahren der Nutzungsplanung festgelegt wurden, allgemein als "orientierender Planinhalt" klassifiziert.

Code Kurztext Bezeichnung Beschreibung
Festlegung Festlegung Festlegung ‒ Festlegung

eigentümerverbindlich; im Verfahren der Nutzungsplanung festgelegt

wegleitend wegleitend wegleitend ‒ wegleitend

nicht eigentümerverbindlich; Sie umfassen Qualitäten, Standards und dergleichen, die zu berücksichtigen sind (Mindestqualitäten, Minimalstandards) und die beispielsweise exemplarisch durch Richtlinien dargestellt werden können, auf den Resultaten eines Wettbewerbs basieren können usw.

Im Kanton Basel-Stadt allgemein als "orientierender Planinhalt" klassifiziert.

orientierend orientierend orientierend ‒ orientierend

eigentümerverbindlich; in einem anderen Verfahren festgelegt

Im Kanton Basel-Stadt allgemein als "orientierender Planinhalt" klassifiziert.

Nutzungsplanfestlegung Nutzungsplanfestlegung Nutzungsplanfestlegung ‒ Nutzungsplanfestlegung -
hinweisend hinweisend hinweisend ‒ hinweisend

nicht eigentümerverbindlich; Informationsinhalt;

Im Kanton Basel-Stadt allgemein als "orientierender Planinhalt" klassifiziert.